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KI-Inhalte im Web kennzeichnen: Was ab 2026 wirklich gilt

KI-Bilder, Videos und Texte gehören inzwischen zum normalen Design-Workflow. Gleichzeitig fragt sich fast jedes Unternehmen: Muss ein KI-Inhalt auf der Website gekennzeichnet werden? Die kurze Antwort lautet: nicht jeder Inhalt pauschal. Entscheidend sind Realitätsnähe, Veröffentlichungszweck und Kontext. Hier findest du die wichtigsten Regeln des EU AI Act verständlich erklärt.

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In diesen Fällen ist Transparenz besonders wichtig

Deepfakes: Bild, Audio und Video

Wenn ein KI-Inhalt reale oder plausibel reale Personen, Orte, Gegenstände, Unternehmen oder Ereignisse nachahmt und echt wirken kann, muss der künstliche Ursprung klar und sichtbar offengelegt werden.

Texte zu Themen von öffentlichem Interesse

KI-generierte oder manipulierte Texte müssen gekennzeichnet werden, wenn sie die Öffentlichkeit informieren sollen – außer ein Mensch hat sie geprüft und trägt die redaktionelle Verantwortung.

Chatbots und interaktive KI

Wer mit einem KI-System interagiert, muss darüber informiert werden. Die Information sollte spätestens beim ersten Kontakt klar und verständlich erscheinen.

Technische Herkunftsmarkierung

Anbieter generativer KI-Systeme müssen Ausgaben maschinenlesbar markieren, damit sie als künstlich erzeugt oder manipuliert erkannt werden können. Diese Markierung ersetzt bei Deepfakes nicht den sichtbaren Hinweis.

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des europäischen AI Act. Sie sollen verhindern, dass Menschen künstliche oder manipulierte Inhalte für echt halten. Wichtig: Es gibt keine allgemeine Pflicht, jedes mit KI erstellte Bild mit einem großen „KI“-Stempel zu versehen.

Was muss sichtbar gekennzeichnet werden?

Die wichtigste Pflicht für Website-Betreiberinnen, Agenturen und Unternehmen betrifft Deepfakes. Gemeint sind KI-generierte oder manipulierte Bilder, Audios und Videos, die eine reale oder plausibel reale Person, einen Ort, einen Gegenstand, ein Unternehmen oder ein Ereignis nachahmen und dadurch echt wirken können.

Ein Beispiel wäre ein fotorealistisches Bild, das eine Politikerin scheinbar an einem Ort zeigt, an dem sie nie war. Auch ein künstlich erzeugtes Produktfoto, das ein tatsächlich existierendes Produkt täuschend echt nachbildet, sollte besonders sorgfältig geprüft werden. Der Hinweis muss klar, verständlich und beim Betrachten erkennbar sein – nicht nur irgendwo im Quellcode stehen.

Bei Kunst, Satire, Fiktion oder kreativen Arbeiten bleibt die Pflicht bestehen, den künstlichen oder manipulierten Charakter angemessen offenzulegen. Der Hinweis darf die normale Nutzung des Werkes aber nicht unnötig zerstören. In der Praxis kann dafür eine gut sichtbare Bildunterschrift oder ein kurzer Hinweis direkt am Inhalt sinnvoller sein als ein störendes Wasserzeichen.

Wann gilt die Regel für KI-generierte Texte?

KI-generierte oder manipulierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse müssen ebenfalls offengelegt werden. Das betrifft zum Beispiel Veröffentlichungen, die über Politik, Krisen, Gesundheit oder andere gesellschaftlich relevante Themen informieren sollen. Eine Ausnahme greift, wenn der Text vor der Veröffentlichung einer echten menschlichen Prüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurde und eine Person oder Organisation die redaktionelle Verantwortung übernimmt.

Ein automatisch erstellter Blogbeitrag ist deshalb nicht automatisch verboten. Wer ihn fachlich prüft, überarbeitet, für die Zielgruppe verantwortet und nicht ungeprüft als aktuelle Nachricht veröffentlicht, reduziert das Risiko. Die Kennzeichnungspflicht lässt sich dadurch aber nicht für Deepfake-Bilder umgehen.

Was gilt für Logos, Illustrationen und Bildbearbeitung?

Ein abstraktes KI-Logo oder eine stilisierte Illustration ist nicht allein wegen der KI-Nutzung automatisch sichtbar kennzeichnungspflichtig. Bei einem Logo stehen oft andere Fragen im Vordergrund: Ist es ausreichend eigenständig? Gibt es Ähnlichkeiten zu bestehenden Marken? Darf das verwendete Ausgangsmaterial genutzt werden? Und kann das Zeichen in allen Größen und Medien funktionieren?

Anders sieht es aus, wenn ein Motiv eine reale Person, ein konkretes Unternehmen oder ein echtes Ereignis täuschend nachahmt. Dann sollte der konkrete Nutzungskontext geprüft werden. Gerade bei kleinen Logos lässt sich ein Hinweis nicht sinnvoll in die Bildmarke integrieren. Die Herkunft sollte deshalb dokumentiert und die Transparenz dort hergestellt werden, wo das Logo präsentiert oder erklärt wird.

Auch eine normale Bildbearbeitung ist nicht automatisch ein Deepfake. Der AI Act nimmt unter anderem assistive Bearbeitungen aus, die Eingaben nicht wesentlich verändern. Sobald aus einer Bearbeitung aber eine realistisch wirkende, erfundene Szene wird, ist eine neue Prüfung nötig.

Technische Markierung und sichtbarer Hinweis sind nicht dasselbe

Anbieter generativer KI-Systeme müssen ihre Ausgaben grundsätzlich mit einer maschinenlesbaren Herkunftsmarkierung versehen, soweit dies technisch möglich ist. Diese Markierung kann für Prüfwerkzeuge und Plattformen wichtig sein. Für Deepfakes reicht sie allein jedoch nicht: Menschen müssen den künstlichen oder manipulierten Ursprung klar erkennen können.

Ein Hinweis im sichtbaren Umfeld kann zum Beispiel lauten: „Dieses Bild wurde mit KI erstellt.“ Bei einer Manipulation ist präziser: „Dieses Bild wurde mit KI verändert und zeigt keine echte Aufnahme.“ Der Hinweis sollte direkt am Bild, Video oder Audioplayer stehen und nicht nur in einer allgemeinen Datenschutzerklärung versteckt sein.

Praktische Checkliste für deine Website

  • Prüfe bei fotorealistischen KI-Bildern, ob reale Personen, Orte, Produkte, Unternehmen oder Ereignisse nachgeahmt werden.
  • Setze bei relevanten Deepfakes einen klaren Hinweis direkt am Inhalt – Metadaten allein genügen nicht.
  • Überarbeite KI-Texte fachlich und dokumentiere, wer die redaktionelle Verantwortung trägt.
  • Dokumentiere Tool, Datum, Ausgangsmaterial und Bearbeitungsschritte, besonders bei Logos und Kampagnenmotiven.
  • Prüfe zusätzlich Urheberrecht, Persönlichkeitsrechte, Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Plattformregeln.
  • Behandle Kennzeichnung als Teil des Webdesigns: gut lesbar, barrierearm und so platziert, dass sie den Inhalt nicht unnötig stört.

Fazit: Transparenz statt pauschaler Stempel

Die EU verlangt keine pauschale Kennzeichnung jedes KI-Pixels. Entscheidend ist, ob ein Inhalt Menschen täuschen kann und welchem Zweck er dient. Für Deepfakes und bestimmte öffentliche Informationsinhalte ist ein klarer Hinweis Pflicht; für abstrakte Illustrationen oder ein eigenständiges KI-Logo besteht nicht automatisch dieselbe sichtbare Pflicht. Eine saubere Dokumentation, menschliche Prüfung und eine passende Kennzeichnung im unmittelbaren Nutzungskontext sind deshalb die beste Grundlage.

Die Leitlinien der Europäischen Kommission und der endgültige Code of Practice geben zusätzliche Orientierung. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei einem konkreten Motiv mit realen Personen, Marken oder aktuellen Nachrichten solltest du die Veröffentlichung vorab fachkundig prüfen lassen.

KI-Inhalte im Web sicher und transparent einsetzen

Ich unterstütze dich bei der Gestaltung deiner Website, bei der Auswahl passender Bildlösungen und bei einer nachvollziehbaren Dokumentation der verwendeten KI-Inhalte. Die konkrete rechtliche Bewertung ersetzt das nicht – sie sollte bei unklaren Fällen separat erfolgen.

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Anita Mostofa am Laptop - Grafikdesignerin und Webdesignerin in Dresden

Häufige Fragen zur Kennzeichnung von KI-Inhalten

Nein, nicht pauschal. Die sichtbare Kennzeichnung nach Artikel 50 des EU AI Act betrifft vor allem KI-generierte oder manipulierte Bild-, Audio- und Videoinhalte, die als Deepfake bestehende oder plausibel reale Personen, Objekte, Orte, Unternehmen oder Ereignisse nachahmen und echt wirken können. Eine abstrakte Illustration oder ein dekoratives Muster fällt nicht allein wegen seiner KI-Herkunft automatisch darunter. Andere Pflichten, zum Beispiel aus Marken-, Urheber- oder Wettbewerbsrecht, können trotzdem gelten.

Ein Logo ist nicht automatisch ein Deepfake. Ein abstraktes, klar gestaltetes Zeichen braucht nach Artikel 50 nicht allein deshalb einen sichtbaren KI-Hinweis. Trotzdem solltest du die Herkunft dokumentieren, Ähnlichkeiten zu bestehenden Marken prüfen und den Einsatz transparent besprechen. Bei realistisch nachgeahmten Personen, Orten oder Unternehmen muss der konkrete Einsatz rechtlich geprüft und gegebenenfalls sichtbar offengelegt werden.

Für die technische Erkennbarkeit können maschinenlesbare Markierungen wichtig sein. Bei einem Deepfake verlangt der AI Act zusätzlich eine klare und unterscheidbare Information für die betroffenen Personen. Ein versteckter Metadaten-Eintrag allein reicht dafür nicht.

Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Act gelten grundsätzlich ab dem 2. August 2026. Für bestimmte bereits vor diesem Datum in Verkehr gebrachte generative KI-Systeme gibt es eine begrenzte Übergangsregel bei der technischen Markierung. Für veröffentlichte Inhalte gibt es keine pauschale rückwirkende Kennzeichnungspflicht. Prüfe bei neuen Projekten trotzdem frühzeitig die Anforderungen.

Nein. Der Beitrag erklärt die Grundzüge der EU-Transparenzpflichten für Websites und Designprojekte. Ob ein konkreter Inhalt kennzeichnungspflichtig ist, hängt vom Motiv, dem Kontext, dem Veröffentlichungszweck und weiteren Gesetzen ab. Bei Zweifeln solltest du eine fachkundige rechtliche Prüfung einholen.