In diesen Fällen ist Transparenz besonders wichtig
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des europäischen AI Act. Sie sollen verhindern, dass Menschen künstliche oder manipulierte Inhalte für echt halten. Wichtig: Es gibt keine allgemeine Pflicht, jedes mit KI erstellte Bild mit einem großen „KI“-Stempel zu versehen.
Was muss sichtbar gekennzeichnet werden?
Die wichtigste Pflicht für Website-Betreiberinnen, Agenturen und Unternehmen betrifft Deepfakes. Gemeint sind KI-generierte oder manipulierte Bilder, Audios und Videos, die eine reale oder plausibel reale Person, einen Ort, einen Gegenstand, ein Unternehmen oder ein Ereignis nachahmen und dadurch echt wirken können.
Ein Beispiel wäre ein fotorealistisches Bild, das eine Politikerin scheinbar an einem Ort zeigt, an dem sie nie war. Auch ein künstlich erzeugtes Produktfoto, das ein tatsächlich existierendes Produkt täuschend echt nachbildet, sollte besonders sorgfältig geprüft werden. Der Hinweis muss klar, verständlich und beim Betrachten erkennbar sein – nicht nur irgendwo im Quellcode stehen.
Bei Kunst, Satire, Fiktion oder kreativen Arbeiten bleibt die Pflicht bestehen, den künstlichen oder manipulierten Charakter angemessen offenzulegen. Der Hinweis darf die normale Nutzung des Werkes aber nicht unnötig zerstören. In der Praxis kann dafür eine gut sichtbare Bildunterschrift oder ein kurzer Hinweis direkt am Inhalt sinnvoller sein als ein störendes Wasserzeichen.
Wann gilt die Regel für KI-generierte Texte?
KI-generierte oder manipulierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse müssen ebenfalls offengelegt werden. Das betrifft zum Beispiel Veröffentlichungen, die über Politik, Krisen, Gesundheit oder andere gesellschaftlich relevante Themen informieren sollen. Eine Ausnahme greift, wenn der Text vor der Veröffentlichung einer echten menschlichen Prüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurde und eine Person oder Organisation die redaktionelle Verantwortung übernimmt.
Ein automatisch erstellter Blogbeitrag ist deshalb nicht automatisch verboten. Wer ihn fachlich prüft, überarbeitet, für die Zielgruppe verantwortet und nicht ungeprüft als aktuelle Nachricht veröffentlicht, reduziert das Risiko. Die Kennzeichnungspflicht lässt sich dadurch aber nicht für Deepfake-Bilder umgehen.
Was gilt für Logos, Illustrationen und Bildbearbeitung?
Ein abstraktes KI-Logo oder eine stilisierte Illustration ist nicht allein wegen der KI-Nutzung automatisch sichtbar kennzeichnungspflichtig. Bei einem Logo stehen oft andere Fragen im Vordergrund: Ist es ausreichend eigenständig? Gibt es Ähnlichkeiten zu bestehenden Marken? Darf das verwendete Ausgangsmaterial genutzt werden? Und kann das Zeichen in allen Größen und Medien funktionieren?
Anders sieht es aus, wenn ein Motiv eine reale Person, ein konkretes Unternehmen oder ein echtes Ereignis täuschend nachahmt. Dann sollte der konkrete Nutzungskontext geprüft werden. Gerade bei kleinen Logos lässt sich ein Hinweis nicht sinnvoll in die Bildmarke integrieren. Die Herkunft sollte deshalb dokumentiert und die Transparenz dort hergestellt werden, wo das Logo präsentiert oder erklärt wird.
Auch eine normale Bildbearbeitung ist nicht automatisch ein Deepfake. Der AI Act nimmt unter anderem assistive Bearbeitungen aus, die Eingaben nicht wesentlich verändern. Sobald aus einer Bearbeitung aber eine realistisch wirkende, erfundene Szene wird, ist eine neue Prüfung nötig.
Technische Markierung und sichtbarer Hinweis sind nicht dasselbe
Anbieter generativer KI-Systeme müssen ihre Ausgaben grundsätzlich mit einer maschinenlesbaren Herkunftsmarkierung versehen, soweit dies technisch möglich ist. Diese Markierung kann für Prüfwerkzeuge und Plattformen wichtig sein. Für Deepfakes reicht sie allein jedoch nicht: Menschen müssen den künstlichen oder manipulierten Ursprung klar erkennen können.
Ein Hinweis im sichtbaren Umfeld kann zum Beispiel lauten: „Dieses Bild wurde mit KI erstellt.“ Bei einer Manipulation ist präziser: „Dieses Bild wurde mit KI verändert und zeigt keine echte Aufnahme.“ Der Hinweis sollte direkt am Bild, Video oder Audioplayer stehen und nicht nur in einer allgemeinen Datenschutzerklärung versteckt sein.
Praktische Checkliste für deine Website
- Prüfe bei fotorealistischen KI-Bildern, ob reale Personen, Orte, Produkte, Unternehmen oder Ereignisse nachgeahmt werden.
- Setze bei relevanten Deepfakes einen klaren Hinweis direkt am Inhalt – Metadaten allein genügen nicht.
- Überarbeite KI-Texte fachlich und dokumentiere, wer die redaktionelle Verantwortung trägt.
- Dokumentiere Tool, Datum, Ausgangsmaterial und Bearbeitungsschritte, besonders bei Logos und Kampagnenmotiven.
- Prüfe zusätzlich Urheberrecht, Persönlichkeitsrechte, Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Plattformregeln.
- Behandle Kennzeichnung als Teil des Webdesigns: gut lesbar, barrierearm und so platziert, dass sie den Inhalt nicht unnötig stört.
Fazit: Transparenz statt pauschaler Stempel
Die EU verlangt keine pauschale Kennzeichnung jedes KI-Pixels. Entscheidend ist, ob ein Inhalt Menschen täuschen kann und welchem Zweck er dient. Für Deepfakes und bestimmte öffentliche Informationsinhalte ist ein klarer Hinweis Pflicht; für abstrakte Illustrationen oder ein eigenständiges KI-Logo besteht nicht automatisch dieselbe sichtbare Pflicht. Eine saubere Dokumentation, menschliche Prüfung und eine passende Kennzeichnung im unmittelbaren Nutzungskontext sind deshalb die beste Grundlage.
Die Leitlinien der Europäischen Kommission und der endgültige Code of Practice geben zusätzliche Orientierung. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei einem konkreten Motiv mit realen Personen, Marken oder aktuellen Nachrichten solltest du die Veröffentlichung vorab fachkundig prüfen lassen.
